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Westbank: das System der Landnahme

Seit dem Ende des Krieges von 1967 verfolgt die israelische Regierung das Ziel, sich Land in der besetzten Westbank anzueignen. Die wichtigste Methode in diesem Zusammenhang ist der Siedlungsbau. Diese Landnahme stellt den Versuch dar, die israelische demografische Unterlegenheit (das heißt die relativ geringe Anzahl jüdischer Siedler*innen im Vergleich zur Größe der palästinensischen Bevölkerung) in der Westbank durch eine geografische Dominanz „wettzumachen“. Deshalb eignet sich Israel immer mehr Land in der Westbank an, um es israelischen Siedler*innen zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Das endlose Geflecht aus Militärverordnungen und verworrener Bürokratie, das stetig ausgebaut wird, dient allein diesem Ziel: der palästinensischen Bevölkerung ihr Land wegzunehmen.

Historischer Hintergrund

Der Krieg von 1948 endete mit der Unterzeichnung der Waffenstillstandsabkommen von 1949 zwischen dem neu entstandenen Staat Israel und seinen vier arabischen Nachbarstaaten (Ägypten, Jordanien, Libanon und Syrien). Während der Verhandlungen wurden die Waffenstillstandslinien mit einem grünen Stift in der Karte eingetragen. Das ist der Grund für die Bezeichnung Grüne Linie.

Die meisten Staaten erkennen die Grüne Linie als die Staatsgrenzen Israels an. Aber es darf nicht vergessen werden, dass diese Linie das Ergebnis einer kriegerischen Auseinandersetzung ist, die die massive Entwurzelung von Hunderttausenden Zivilist*innen (die allermeisten Palästinenser*innen, aber nicht nur) zur Folge hatte. Es handelt sich dabei also um alles andere als eine natürliche Grenze, die irgendeiner geografischen oder historischen „Logik“ folgt, sondern um eine Linie, die das Kräfteverhältnis zwischen den Armeen widerspiegelt, deren Befehlshaber damals die Waffenstillstandsabkommen unterzeichneten.

Die Waffenstillstandsabkommen von 1949 teilten das Territorium, das seit Ende 1917 bis Mai 1948 einem britischen Militärregime unterstand und zumeist Palästina genannt wurde, zwischen drei Staaten auf: Etwa 78 Prozent gerieten unter Kontrolle des neu gegründeten Staates Israel, etwas mehr als 21 Prozent gingen an Jordanien (das Gebiet, das heute Westbank genannt wird, einschließlich Ost-Jerusalem) und ein relativ kleines Gebiet entlang des Mittelmeers im Süden, das von Ägypten erobert worden war – der sogenannte Gazastreifen – blieb unter ägyptischer Kontrolle.

Die Waffenstillstandsabkommen zwischen Israel und seinen Nachbarstaaten hielten 18 Jahre lang (trotz wiederholter gewaltsamer Vorfälle). Am 5. Juni 1967 brach ein Krieg zwischen Israel auf der einen und Ägypten, Jordanien und Syrien auf der anderen Seite aus. Als Israel nach nur sechs Tagen aus diesem als Sieger hervorging, waren damit drastische territoriale Zugewinne verbunden: Im Norden hatte Israel von Syrien den westlichen Teil der Golanhöhen erobert, im Süden die gesamte Sinai-Halbinsel und den Gazastreifen und im östlichen Zentrum die bislang von Jordanien beherrschte Westbank. In allen im Juni 1967 eroberten Gebieten errichtete Israel Siedlungen für jüdische Staatsbürger*innen, wobei der Schwerpunkt des Siedlungsbaus eindeutig auf der Westbank (einschließlich Ost-Jerusalem) lag.[1] Der vorliegende Artikel beschäftigt sich mit dieser Landnahme Israels, insbesondere mit dem Siedlungsbau in der Westbank. Der größte Teil der palästinensischen Bevölkerung in der Westbank (zu der auch die im Zuge des Kriegs von 1948 hierher Geflüchteten gehören) wurde während der sechstägigen Kriegshandlungen nicht von dort vertrieben. Nach Schätzungen flüchteten während des Kriegs oder in den ersten Wochen danach circa 250.000 Palästinenser*innen nach Jordanien, von denen ein Teil nach dem Krieg zurückkehrte. Nach den Ergebnissen der ersten Volkszählung, die Israel in der Westbank wenige Monate nach der Eroberung durchführen ließ, lebten damals dort ungefähr 600.000 Menschen.[2] Heute leben 2,9 Millionen Palästinenser*innen in der Westbank (einschließlich Ost-Jerusalem) sowie mehr als 600.000 israelische Siedler*innen (das heißt sieben Prozent der derzeitigen israelischen Bevölkerung).

Israel hat das Territorium der Westbank nicht offiziell annektiert, mit Ausnahme von 70 Quadratkilometern in Jerusalem und Umgebung, die man wenige Wochen nach Kriegsende dem Stadtgebiet zuschlug und mithin auch dem Staatsterritorium. In allen anderen Teilen der Westbank übt Israel seine Kontrolle im Rahmen einer „militärischen Besatzung“ (belligerent occupation) aus. Dies ist auch die Grundlage für das berechtigte Argument, das gesamte Siedlungsprojekt verstoße gegen internationales Recht, demzufolge es einer Besatzungsmacht verboten ist, ihre eigene Bevölkerung in eroberten Gebieten anzusiedeln.

„Geschlossene Militärzonen“ in der Westbank

Wenige Wochen nach der Eroberung der Westbank im Juni 1967 begann Israel, dort große Flächen zu „militärischen Sperrzonen“ zu erklären. Dabei handelt es sich um Gebiete entlang des Flusses Jordan an der Grenze zwischen Westbank und Jordanien: erstens um das Gebiet um Latrun, westlich von Ramallah, das an die Grüne Linie angrenzt, und zweitens um einen sich durch die ganze Länge der Westbank ziehenden Streifen zwischen der Jordan-Senke und auf Hügeln gelegenen palästinensischen Dörfern (siehe Karte-01). Fast 1.765 Quadratkilometer, das heißt fast ein Drittel des gesamten Territoriums der Westbank, und mehr als die Hälfte des Gebiets, das als Zone C definiert ist, sind heute „militärische Sperrgebiete“, die offiziell verschiedenen Zwecken (militärische Übungsplätze, Grenzsicherung etc.) dienen. Im Laufe der Jahre hat Israel fast ein Fünftel des Territoriums der Westbank (18 Prozent) zum Truppenübungsgebiet erklärt. Nach Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordination humanitärer Angelegenheiten (UNOCHA) lebten im Jahr 2014 mehr als 6.000 Palästinenser*innen in solchen Gebieten, mehr als 12.000 in ihrer unmittelbaren Nähe.[3] Palästinenser*innen, deren Land in einem solchen Gebiet liegt, dürfen es offiziell nicht ohne Genehmigung der israelischen Armee betreten. Weil ein Großteil dieser Gebiete (circa 80 Prozent) praktisch aber gar nicht militärisch genutzt wird, haben Palästinenser*innen relativ ungehinderten Zugang zu ihrem Land. Eine langfristige Nutzung, eine Bebauung oder Investitionen in dessen Entwicklung sind dagegen nicht möglich, weil sie immer damit rechnen müssen, dass die israelischen Behörden neue Gebäude oder andere Infrastruktur abreißen lassen.[4] Entgegen der offiziellen Behauptung, kein einziges palästinensisches Wohngebiet sei in eine Sperrzone umgewidmet worden und kein einziger Palästinenser müsse unter Truppenübungsgebieten leiden, beweisen historische Luftaufnahmen, dass früher einmal in diesen Militärzonen zahlreiche Palästinenser*innen von Viehzucht und Ackerbau lebten. Mit der Abriegelung dieser Gebiete wurde die Lebensgrundlage dieser Menschen bewusst zerstört.

Interessant ist, dass die Karte, auf der die Ende 1972 zu Truppenübungsplätzen erklärten Territorien verzeichnet sind, mit der Karte des „Allon-Plans“ (siehe Karte-02) nahezu identisch ist. Jigal Allon war ein Offizier und Politiker der Arbeitspartei, der 1967 einen Ministerposten in der israelischen Regierung innehatte. Der Allon-Plan sah vor, dass Israel aus Sicherheitsgründen die Kontrolle über das gesamte Gebiet zwischen dem Gebirge und dem Jordan-Fluss behalten sollte. Der palästinensischen Bevölkerung, die in den westlich davon gelegenen Teilen der Westbank lebte, gestand er eine beschränkte Autonomie zu. Darüber hinaus schlug der Allon-Plan vor, in dem meist wüstenartigen östlichen Teil der Westbank Siedlungen zu bauen, um die palästinensische Bevölkerung in der Westbank von der arabischen Bevölkerung jenseits des Jordan, die meist palästinensischen Ursprungs ist, zu trennen. Natürlich ist die Übereinstimmung der Karten kein Zufall. Die Entscheidung, in jenen Jahren militärische Sperrzonen in der Westbank einzurichten, deckte sich mit dem Vorhaben des Siedlungsbaus und den Sicherheitsüberlegungen der damaligen israelischen Regierung. Die Umwidmung großer Teile der Westbank in militärisches Sperrgebiet war ein praktisches Instrument, mit dem der israelische Staat das Territorium neugestalten und der palästinensischen Bevölkerung vorschreiben konnte, wo diese zu leben hat.

Karte 01:

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Karte 02:

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„Vorübergehende Beschlagnahmung für Sicherheitszwecke“ – Der Anfang der Siedlerbewegung und die Institutionalisierung eines Mechanismus für die Landnahme in der Westbank

In den ersten zehn Jahren nach Ende des Kriegs von 1967 wurden mehr als 30 Siedlungen in der Westbank errichtet. Die erste Siedlung heißt Kfar Etsion. Sie entstand im September 1967 im Gebiet von Gusch Etsion, nur wenige Kilometer südwestlich von Bethlehem. Dort gab es seit den 1920er Jahren – mit Unterbrechungen – eine zionistische Ortschaft, die im Laufe der Kämpfe mit der jordanischen Armee im Mai 1948 erobert und zerstört worden war. Der Bau von Kfar Etsion galt als Symbol des „Rechts auf Rückkehr“ der Israelis, der großen Sieger des Krieges, der nur wenige Monate zuvor geendet hatte.

Das Land, auf dem die allermeisten Siedlungen in den ersten zehn Jahren nach Kriegsende entstanden, war nicht ehemaligen jüdischen Besitzer*innen abgekauft worden. Vielmehr hatte es die israelische Armee für „militärische Zwecke“ vorübergehend einfach beschlagnahmt. Die offizielle Begründung, mit der die israelischen Behörden diese Landnahme rechtfertigten, lautete: Zivile Ortschaften seien ein wesentlicher Bestandteil der militärischen Infrastruktur, die Israel benötige, um für Sicherheit und Ordnung in der Westbank zu sorgen. Im Laufe der Zeit wurde dieser Standpunkt auch vom Obersten Gerichtshof in Israel akzeptiert. So wies er Klagen von palästinensischen Grundbesitzer*innen ab, die sich nicht mit der Beschlagnahmung ihres Landes abfinden wollten. In der Urteilsbegründung des Obersten Gerichts vom 15. März 1979 anlässlich einer Klage von Palästinenser*innen aus der Stadt al-Bireh (sie waren 1977 enteignet worden, um die Siedlung Bet El zu errichten) schrieb die Richterin Miriam Ben-Porat:

„Israel als ein kleines Land ist […] bedauerlicherweise von Staaten umgeben, die ihre Feindschaft ihm gegenüber nicht verbergen. Diese Situation, auf die ich nicht weiter eingehen werde, ist wahrscheinlich einzigartig in der Geschichte der Menschheit. […] Mithin ist es verständlich, dass in dieser besonderen Situation höchste Wachsamkeit geboten ist, um allem drohenden Unheil vorzubeugen. Wo und wann immer sich ein solches abzeichnet, ist es auch notwendig, außergewöhnliche Maßnahmen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund entspricht das Argument, wonach der Zeitfaktor bei der Verhinderung von Terroranschlägen von äußerster Wichtigkeit ist, dem gesunden Menschenverstand. Eine dieser Maßnahmen – und diese ist Gegenstand dieser Verhandlung gewesen – ist die Gewährleistung der Präsenz von jüdischer Zivilbevölkerung an Orten, die als besonders gefährdet gelten. […] Da wir, wie gesagt, aus der Vergangenheit wissen, dass Kampfhandlungen völlig unerwartet ausbrechen können, lässt sich nachvollziehen, warum die Präsenz jüdischer Bevölkerung an solchen Orten als so entscheidend eingeschätzt wird.“

Wenige Monate später sah sich dasselbe Gericht veranlasst, eine fast vollständige Kehrtwende bei der Beurteilung von Beschlagnahmungen privaten Grundbesitzes als Voraussetzung für die Errichtung von neuen jüdischen Siedlungen zu vollziehen: Im Juni 1979 hatte die israelische Armee aus „Sicherheitsgründen“ die Beschlagnahmung von Land angeordnet, das Palästinenser*innen gehörte, die im Dorf al-Rudscheib, östlich von Nablus, lebten. Die Beschlagnahmung sollte der Errichtung einer neuen Siedlung namens Elon Moreh dienen. Um es den Grundbesitzer*innen schwerer zu machen, sich zu organisieren und sich dagegen zu wehren, begannen die Arbeiten zum Bau der Siedlung noch an demselben Tag, an dem der Armeekommandant der Region die Anordnung für die Beschlagnahmung unterschrieben hatte.Zwei Wochen später reichten einige der betroffenen Grundbesitzer*innen Klage beim Obersten Gericht in Israel ein und stützten sich dabei auf das gleiche Argument, das wenige Monate zuvor von den zuständigen Richter*innen nicht anerkannt worden war: Das Motiv für die Enteignung seien nicht Sicherheitsgründe, sondern sie folge illegitimen politischen Zwecken. An der Gerichtsverhandlung über die Klage der palästinensischen Grundbesitzer*innen, die im Oktober 1979 stattfand, nahmen auch Siedler*innen aus Elon Moreh teil. Im Gegensatz zur Stellungnahme der staatlichen Stellen, die die Beschlagnahmung mit Sicherheitserwägungen rechtfertigten, sagten die Siedler*innen aus, das Ziel sei keine „vorübergehende Beschlagnahmung“ aus Sicherheitsgründen gewesen, sondern die Errichtung einer permanenten Siedlung, mit der „das göttliche Versprechen an das Volk Israel, ihm das Land Israel zu übereignen“, eingelöst worden wäre. Da die Siedler*innen die Behauptung der „vorübergehenden Beschlagnahmung für Sicherheitszwecke“ als Lüge enttarnt hatten, blieb dem Obersten Gericht keine andere Wahl, als die Räumung der Siedlung und die Rückgabe des Lands an seine palästinensischen Eigentümer*innen anzuordnen.

Das Urteil im Fall Elon Moreh stellte das Ende der ersten Phase in der Evolution des Systems der Landnahme dar, das Israel in der Westbank errichtete und bis heute aufrechterhält. Es sollte jedoch hervorgehoben werden, dass mit diesem Urteil nicht etwa die Anordnung erging, Land, das zuvor unter dem gleichen Vorwand und auf die gleiche Art und Weise beschlagnahmt worden war, an seine palästinensischen Eigentümer*innen zurückzugeben. Deshalb gibt es bis heute Dutzende israelischer „temporärer“ Siedlungen auf palästinensischem Land, das angeblich dringend „für militärische Zwecke benötigt wird“.

Und die Siedlung Elon Moreh? Manch Leser*in mag sich fragen, was aus ihr geworden ist. Es besteht kein Grund zur Sorge. Die jüdische Siedlung wurde einige Kilometer nach Norden verlegt, an eine Stelle, wo das Land als staatliches Eigentum registriert war (eine Eintragung, die bereits unter jordanischer Herrschaft erfolgt war und die Israel „als Erbe“ übernommen hat). Dort besteht die Siedlung bis heute.

Erklärung zu „Staatsland“

Die Parlamentswahlen, die in Israel im Mai 1977 stattfanden, beendete die 29-jährige Herrschaft von Parteien, die zur sozialistischen Strömung gehört hatten. Zum ersten Mal seit der Staatsgründung gewann eine rechte Partei, nämlich der von Menachem Begin geführte Likud, die Wahlen. Die Geschichte der israelischen Landnahme in der Westbank sollte nun eine bedeutende Richtungsänderung erfahren, da der Likud sich eine aggressivere und invasivere Siedlungspolitik auf seine Fahne geschrieben hatte.

Das Urteil des Obersten Gerichts bezüglich der Klage gegen die Errichtung der Siedlung Elon Moreh vom Oktober 1979 schränkte die Möglichkeiten israelischer Regierungen ein, weiterhin Sicherheitsvorwände zu nutzen, um sich noch mehr Land anzueignen und es Siedler*innen zu übergeben. Mit dem Wegfall der Möglichkeit, mit Sicherheitsbelangen zu argumentieren, war es mithin notwendig geworden, einen alternativen Weg zu finden – oder zu „erfinden“, der eine weitere Landnahme in der Westbank erlaubte. In den frühen 1980er Jahren kamen israelische Jurist*innen auf folgende Lösung: Sie interpretierten einfach das Osmanische Landgesetz (von 1858) neu.[5] Sie fanden einen juristischen Trick, der es ermöglichte, Flächen, die nicht oder „nicht genügend bearbeitet“ wurden[6], zu „Staatsland“ zu erklären. Auf diese Art und Weise eignete sich der israelische Staat die Kontrolle über Hunderte von Quadratkilometern Land an, das mehrheitlich jüdischen Siedler*innen zugewiesen wurde.

Dies hatte die Errichtung Dutzender von Siedlungen zur Folge. Gab es im Jahr 1977 noch 31 Siedlungen in der Westbank, sind es heute schätzungsweise 125. Dazu kommen noch etwa 100 Outposts (siehe dazu weiter unten). Von Anfang baute man die Siedlungen hauptsächlich in solchen Gebieten der Westbank, in denen die Mehrheit der palästinensischen Bevölkerung lebte und heute noch lebt. Dies geschah mit dem erklärten Ziel, jede Aussicht auf einen unabhängigen und lebensfähigen palästinensischen Staat in der Westbank zu zerstören.[7]

Karte-03:

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„Outposts“ – Informelle Landnahme in der Westbank

Neben formalen Mechanismen der Landnahme, die oben beschrieben wurden, gab es während der gesamten Zeit des Siedlungsbaus auch informelle „piratenhafte“ Aktionen mit dem Ziel, das Gebiet, auf dem jüdische Siedler*innen leben, auf Kosten der Palästinenser*innen auszuweiten. Dazu gehört der Einsatz von Drohungen und Gewalt gegen palästinensische Grundbesitzer*innen und deren Eigentum. Damit sollen diese vom Betreten und von der weiteren Bewirtschaftung ihres Landes abgehalten werden, bis dieses ökonomisch irgendwann nicht mehr rentabel ist und „freiwillig“ aufgegeben wird.

Die Verwendung des Begriffs „piratenhaft“ in diesem Zusammenhang ist vielleicht etwas irreführend und bedarf einer Erklärung: Es waren in der Regel nicht individuelle Siedler*innen, die aus eigenen Mitteln Land in den besetzten Gebieten erwarben. Vielmehr stellten verschiedene öffentliche Körperschaften und staatliche Stellen ihnen Gelder und Unterstützung für ihre illegalen Vorhaben zur Verfügung. Dazu gehörten der Anschluss an die Trinkwasser-, Strom- und Telefonnetze, der Bau von Straßen und die Umzäunung großer Flächen. Dies erfolgte unter der Schirmherrschaft der israelischen Armee, die es in der Regel nicht nur unterlässt, geltendes Recht durchzusetzen, sondern in den allermeisten Fällen solche illegalen Aktivitäten sogar absichert und systematisch unterstützt. Und das, obwohl es ihre explizite Pflicht wäre, das Eigentum der palästinensischen Bevölkerung in der Westbank zu schützen.

Die informellen piratenhaften Aktionen sind gewissermaßen komplementäre Maßnahmen, zu denen gegriffen wird, wenn keine „legale“ Lösung zur Verfügung steht, um sich bestimmter Gebiete zu bemächtigen. Es handelt sich dabei nicht um eine Miss- oder Fehlinterpretation von Gesetzen durch die israelischen Behörden, sondern um eine systematische Suspendierung der Rechtstaatlichkeit zugunsten der „Judaisierung“ immer größerer Teile der Westbank. Nach fast 50 Jahren Siedlungsbau kann mit Bestimmtheit gesagt werden, dass es nur ganz wenige Siedlungen in der Westbank gibt, bei denen keine illegalen Methoden zum Einsatz gekommen sind. Siedler*innen, die zu radikalen religiösen oder fundamentalistischen politischen Strömungen gehören, gehen in der Regel besonders gewalttätig vor.

Die Geschichte von Ofra und Amona – Die Katalysatoren für das Regulierungsgesetz

Die Geschichte der Siedlung Ofra und des Outposts Amona, der daraus hervorgegangen ist, veranschaulicht das piratenhafte Vorgehen vieler Siedler*innen, wobei sich zwischen formalen und informellen Methoden nicht immer eine klare Trennlinie ziehen lässt. Im Jahr 1975 erlaubte Israel einer kleinen Gruppe von Siedler*innen, die zur fundamentalistisch-religiösen Strömung Gusch Emunim gehörten, „ein temporäres Arbeitslager“ in einem verlassenen ehemaligen jordanischen Militärlager einzurichten. Dieses lag an der Verbindungsstraße zwischen Ramallah und Jericho. Die Siedler*innen bezogen das „Lager“, das sie Ofra nannten (laut einer biblischen Ortschaft, die anscheinend in dieser Gegend lag), und beschlossen, dort zu bleiben. Und nicht nur das. Luftaufnahmen zeigen, dass die Siedler*innen bereits in den frühen 1980er Jahren damit begannen, sich das Land ihrer palästinensischen Nachbar*innen – Bewohner*innen der nahegelegenen Dörfer Silwad und Ain Jabrud – anzueignen. Dieses geschah nicht heimlich. Es war praktisch der israelische Staat, der die Häuser und die Straßen in der Siedlung baute. Die Häuser wurden von israelischen staatlichen Körperschaften an die Wasser-, Strom- und Telefonnetze angeschlossen, und nach und nach ließen sich Hunderte von Familien in der Siedlung Ofra nieder.

An dieser Stelle werden sich manche Leser*innen wohl fragen, was denn mit den palästinensischen Eigentümer*innen des in Beschlag genommenen Landes geworden ist, was sie gegen die Enteignung unternommen haben. Dazu später mehr. Es sollte dabei nicht vergessen werden, dass die Westbank einem Militärregime untersteht, in dem Protest nicht gern gesehen ist. Im Laufe der Jahre hat Israel Palästinenser*innen, die sich dem Siedlungsbau widersetzen, eingesperrt und abgeschoben, manche gar verletzt und getötet, selbst wenn sie nur gewaltfreien Widerstand geleistet hatten.[8]

In den Jahren nach der Unterzeichnung der Oslo-Abkommen hat Israel den Siedlungsbau stark beschleunigt und dafür Dutzende neuer Outposts errichtet. Outposts oder Außenposten sind eine Art Minisiedlungen oder Vorläufer von Siedlungen, die die israelische Regierung in Zusammenarbeit mit den Siedler*innen ab Mitte der 1990er Jahre nutzt, um sich weitere Gebiete in der C-Zone anzueignen. Die Überlegung dahinter war, schnell Fakten zu schaffen, um die offiziellen Vorschriften und Antragspflichten für die Errichtung neuer Siedlungen zu umgehen. Diese setzen nicht nur einen Regierungsbeschluss voraus, sondern auch diverse Planungs- und Verwaltungsprozesse, die relativ viel Zeit in Anspruch nehmen. Outposts hatten dagegen den Vorteil, dass sich die israelische Regierung einer Kritik aus dem In- und Ausland mit der Behauptung entziehen konnte, hierbei handele es sich um eigenmächtige „Initiativen vor Ort“, für die sie keine Verantwortung trage.[9] Heute gibt es circa 100 Outposts in der Westbank. Davon wurde ungefähr die Hälfte zwischen 1995 und 1999 errichtet und die andere Hälfte in den ersten Jahren nach Ausbruch der Zweiten Intifada (gegen Ende 2000). Angesichts einer Reihe von Klagen beim Obersten Gericht ist die israelische Regierung sehr bemüht, die Errichtung eines Großteils dieser Außenposten nun rückwirkend zu genehmigen.

Amona war einer der Outposts, die Mitte der 1990er Jahren entstanden. Der Außenposten liegt auf einem Hügel etwa einen Kilometer östlich von der Siedlung Ofra entfernt und wird von Siedler*innen der zweiten Generation, das heißt Menschen, die in Ofra aufgewachsen sind, bewohnt. Die Stelle für den Outpost ist nicht zufällig gewählt. Sie ist einerseits weit genug von der „Muttersiedlung“ weg, um deutlich zu machen, dass es sich um eine neue Ansiedlung und nicht nur um einen „Ortsteil“ von Ofra handelt, andererseits weit genug entfernt, um die Grenzen des Kommunalgebiets von Ofra erheblich „auszudehnen“. Sämtliches Land auf dem Hügel, auf dem der Außenposten Amona errichtet wurde (sowie auch das meiste Land, auf dem die Siedlung Ofra gebaut wurde), ist im Grundbuch als Eigentum von in umliegenden Dörfern lebenden Palästinenser*innen eingetragen. Weder die Siedler*innen, die vor Ort die Initiative zur Landnahme ergriffen, noch die israelischen Behörden sahen dies als ein Hindernis.

Das Schicksal des Outposts Amona, der im Laufe der Zeit zu einem Symbol der jüdischen Siedlerbewegung geworden ist, hätte sich wohl kaum von Dutzenden ähnlich entstandener und bis heute existierender Vorposten unterschieden, hätten sich die palästinensischen Eigentümer*innen des Landes, auf dem Amona errichtet wurde, nicht doch irgendwann einmal zusammengetan. Im Jahr 2008 reichten sie beim israelischen Obersten Gericht eine Klage gegen den Staat Israel ein und forderten entsprechend geltenden Rechts die Räumung des Outposts und den Abzug von dessen Bewohner*innen von ihrem Land. Was in einem Rechtsstaat eine Sache von vielleicht nur wenigen Tagen gewesen wäre, entwickelte sich zu einem sich mehr als acht Jahre hinziehenden Rechtsstreit, der eine Reihe von politischen Krisen auslöste und fast zum Zusammenbruch der vierten Netanjahu-Regierung geführt hätte. Die Siedler*innen forderten von ihren Repräsentant*innen in der Knesset (ohne die Netanjahus Regierungskoalition keine Mehrheit hat), „kreative Wege“ zu finden, um „das Problem“ zu lösen und Amona zu retten. Die „kreative Lösung“, die die Regierung daraufhin präsentierte und die sich als sehr folgenreich erweisen sollte, kam für den Außenposten Amona allerdings zu spät. Anfang Februar 2017 fand auf Anweisung des Obersten Gerichts dessen Räumung statt.

Karte-04:

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Das „Regulierungsgesetz“ – Die offizielle Anerkennung „piratenhaften“ Landraubs

Sechs Tage nach der Räumung von Amona verabschiedete die Knesset das sogenannte Regulierungsgesetz, das offiziell das Ziel verfolgt, „die Besiedlung von Judäa und Samaria [d. h. in der Westbank] zu regulieren und die weitere Gründung und Entwicklung [von Siedlungen] zu ermöglichen“. Die Vagheit dieser Formulierung löste ein verfassungsrechtliches Drama aus, das noch lange andauern wird. Wie beschrieben, hat Israel Tausende von Siedlungshäusern auf Land errichtet, das palästinensisches Privateigentum ist, oder hat deren Bau ermöglicht. Dies war nicht nur ein Verstoß gegen das in der Westbank geltende israelische Militärrecht, sondern auch gegen internationales Recht, das von Staaten verlangt, in von ihnen besetzten Gebieten besonders sorgfältig mit dem Eigentum der unter Besatzung lebenden Bevölkerung vorzugehen und deren Rechte zu schützen.

Die (nicht unbegründete) Sorge der Vertreter*innen der rechten Siedlerlobby in der Knesset, die sich besonders für die Verabschiedung dieses Gesetzes eingesetzt hatten, war, dass palästinensische Grundbesitzer*innen weiter mit Klagen beim israelischen Obersten Gericht versuchen würden, ihr Land zurückzuerhalten. Andere fürchteten, dass weitere Räumungen von jüdischen Siedlungen noch heftigere politische Krisen auslösen könnten. Was auf den ersten Blick nur wie eine der vielen Gesetzesinitiativen der radikalen rechten Parteien in Israel erscheinen mag, stellt einen gewaltigen Bruch mit allen bis dahin in Israel geltenden rechtlichen Regeln dar (zumindest was die offiziellen Äußerungen und die Außendarstellung gegenüber der Weltgemeinschaft betrifft) – und zwar in zweierlei Hinsicht: Es handelt sich hierbei um ein vom israelischen Parlament verabschiedetes Gesetz, das in einem Gebiet gelten soll, das gar nicht zum israelischen Staatsgebiet gehört. Dies steht im Widerspruch zu dem in der Westbank geltenden Rechtssystem, das auf Militärverordnungen beruht. Man stelle sich vor, der US-amerikanische Kongress würde Gesetze verabschieden, um diese nach der militärischen Eroberung von Afghanistan oder Irak dort zur Anwendung zu bringen. Dies würde zu internationalen Protesten führen und wäre – genauso wie im Fall des israelischen Regulierungsgesetzes – ein klarer Verstoß gegen Souveränitätsprinzipien des Internationalen Völkerrechts.

Das Regulierungsgesetz soll rückwirkend Handlungen und Maßnahmen legalisieren, mit denen sich die Besatzungsmacht Privateigentum der unter Besatzung lebenden und eigentlich zu schützenden Bevölkerung unrechtmäßig (das heißt, ohne dass zwingende Sicherheitsgründe vorlagen) angeeignet und dieses zum Teil erheblich beschädigt hat. Ein solches Vorgehen kann als Kriegsverbrechen angesehen werden, für das der Internationale Gerichtshof in Den Haag Israels Regierung zur Verantwortung ziehen könnte.

Es ist also kein Wunder, dass der Rechtsberater der israelischen Regierung die Initiator*innen des Gesetzes und die Regierung davor gewarnt hat, dass das Regulierungsgesetz nicht verfassungsmäßig ist und es einer Prüfung des Obersten Gerichts nicht standhalten wird. Die Verantwortlichen haben dennoch darauf bestanden, es zu verabschieden. Derzeit sind mehrere Klagen, die seine Aufhebung fordern, anhängig. Die Regierung hat inzwischen einen privaten Rechtsanwalt engagiert, um das Regulierungsgesetz in der anstehenden Verhandlung des Obersten Gerichts zu verteidigen.

Vorläufiges Fazit

Das Regulierungsgesetz in Israel markiert einen weiteren großen Schritt in Richtung völlige Rechtlosigkeit der unter Besatzung lebenden palästinensischen Bevölkerung. Es legt das Augenmerk auf die massiven inneren Widersprüche der 50-jährigen israelischen Besatzung der Westbank und macht deutlich, dass die israelische Führung bereit ist, die letzten Überreste von Rechtstaatlichkeit den Interessen der extremen Rechten in der Siedlungsbewegung zu opfern. Heute steht das Siedlungsprojekt nicht nur für Gewalt und Fanatismus in Theorie und Praxis, sondern droht die gesamte israelische Verfassungsordnung ins Wanken zu bringen.

Der Begriff Besatzung greift zu kurz, um das Leben unter einem immer gewalttätiger werdenden Regime der Abriegelung, Spaltung und Ungleichbehandlung angemessen zu beschreiben, das für fast drei Millionen Palästinenser*innen und mehr als 600.000 Israelis in der Westbank (einschließlich Ost-Jerusalem) seit nunmehr 50 Jahren Wirklichkeit ist. Es handelt sich dabei vielmehr um einen dauerhaften Zustand von zwei völlig getrennten Welten, in politischer, rechtlicher, wirtschaftlicher und physischer Hinsicht. In der einen Welt leben die Siedler*innen, die israelische Staatsbürger*innen sind, in der anderen die Palästinenser*innen, die sich nur sehr begrenzt gegen die Willkür und Gewalt des ihnen aufgezwungenen Militärregimes zur Wehr setzen können.

Eine solche Situation kann nicht endlos fortdauern. Früher oder später werden die Konflikte eskalieren und wird die Lage explodieren. Die Frage ist nur, wie hoch der dafür zu zahlende humanitäre Preis sein wird.

Dror Etkes beobachtet und untersucht seit 2002 die israelische Land- und Siedlungspolitik in der Westbank. Im Laufe der Jahre arbeitete er bei verschiedenen israelischen zivilgesellschaftlichen Organisationen und gründete 2014 die Organisation Kerem Navot, die als Plattform zur Erforschung dieser Themen dient.

(Übersetzt von Ursula Wokoeck Wollin)

Weiterführende Literatur

Infografik: Fragmentierte Westbank, unter: /artikel/infografik-westbank/.

Infografik: Besatzung für Anfänger, unter: /artikel/infografik-besatzung-fur-anfanger/.

B'tselem: Land Grab, Israel Settlements Policy in the West Bank, 2002, unter: www.btselem.org/download/200205_land_grab_eng.pdf.

Cohen, Tsafrir, Lösungsmöglichkeiten aus heutiger Sicht, unter: /artikel/losungsmoglichkeiten-aus-heutiger-sicht/.

Gorenberg, Gershom: The Accidental Empire – Israel and the Birth of the Settlements. 1967–1977, New York 2006.

Kerem Navot: A Locked Garden – Declaration of closed areas in the West Bank, 2015, unter: www.keremnavot.org/a-locked-garden.

Sela, Ronit, Kein gleiches Recht für Alle in der Westbank, unter: /artikel/kein-gleiches-recht-fur-alle-der-westbank/.

Weizman , Eyal, Sperrzonen – Israels Architektur der Besatzung, Edition Nautilus 2009.

Zertal, Idith und Eldar, Akiva, Die Herren des Landes. Israel und die Siedlerbewegung seit 1967, München 2007.

Anmerkungen

[1] Im Rahmen der Umsetzung der Friedensverträge mit Ägypten räumte Israel 1982 die auf der Sinai-Halbinsel errichteten israelischen Siedlungen. Und im Rahmen der sogenannten Entflechtung räumte Israel 2005 seine Siedlungen im Gazastreifen. In beiden Fällen waren nur einige Tausend israelische Staatsbürger*innen von der Räumung betroffen.

[2] Vgl. www.levyinstitute.org/pubs/1967_census/vol_1_intro_tab_a.pdf.

[3] Vgl. http://data.ochaopt.org/documents/ocha_opt_10_years_barrier_report_english.pdf.

[4] Ein ausführlicher Bericht auf Englisch über geschlossene Militärzonen findet sich in Kerem Navot: A Locked Garden: Declaration of Closed Areas in the West Bank, 2015, unter: www.keremnavot.org/a-locked-garden.

[5] Von 1517 bis 1917 war Palästina Teil des Osmanischen Reichs. Die osmanischen Gesetze wurden nicht aufgehoben, vielmehr hielten sie sowohl die britische Mandatsregierung als auch die jordanische in der Zeit vor der israelischen Eroberung der Westbank aufrecht. So erbte Israel diese osmanischen Gesetze, zumal es nach internationalem Recht der Besatzungsmacht verboten ist, Gesetze in besetzten Gebieten zu ändern.

[6] Im Osmanischen Reich unterlag das meiste Ackerland einer Agrarsteuer, die mit einem Teil der Ernte zu bezahlen war. Wenn das Land brach lag, gab es keine Ernte und mithin wurde auch die Steuer nicht bezahlt. Falls dies drei Jahre hintereinander geschah, konnte der osmanische Staat den Bauern (nach osmanischem Recht meist Männer) das Land wegnehmen, in der Regel, um es anderen Bauern zu geben, damit diese es bearbeiten und die Agrarsteuer zahlen. Die osmanische Agrarsteuer gibt es schon lange nicht mehr, aber nach wie vor stellt das Brachliegen einen Enteignungsgrund dar. Der Zustand des Brachliegens kann durch die Behörden herbeigeführt werden, indem zum Beispiel die israelische Armee den Bauern/Bäuerinnen „aus Sicherheitsgründen“ verbieten, ihr Land zu betreten, und dieses Verbot auch durchsetzt. Dann liegt das Land brach und kann nach einigen Jahren zu Staatsland erklärt werden (Anm. d. Übers.).

[7] In diesem Sinne sprach Menachem Begin, Likud-Chef und israelischer Premierminister 1977–1983, bei der Eröffnung der 13. Konferenz der Cherut-Bewegung im Januar 1977 (wenige Monate vor seinem Wahlsieg im Mai 1977). Er sagte: „Judäa und Samaria [= Westbank] sind ein untrennbarer Bestandteil des israelischen Hoheitsgebiets. Bekanntlich legt jeder, der breit ist, Judäa und Samaria einer fremden [= nicht israelischen] Regierung zu unterstellen, unweigerlich den Grundstein für einen palästinensischen Staat.“ Begin, Menachem: Was wird die Likud-Regierung machen, in: Ma‘ariv, 7.1.1977.

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[9] Vgl. http://peacenow.org.il/en/links-post-2.

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