Alternative text missing

Fremdenhass als Mittel der Politik - Israels Regierung plant massenhafte Abschiebungen

Heute leben zirka 38.000 afrikanische Asylsuchende in Israel. Die meisten von ihnen sind Eritreer*innen, die vor einem diktatorischen Regime, ihrer Einberufung zum Militärdienst sowie Zwangsarbeit und Sklaverei – darunter die sexuelle Versklavung von Frauen – geflohen sind. Die anderen sind Überlebende des Völkermordes und des Krieges im Sudan. Sie halten sich seit ungefähr zehn Jahren in Israel auf. Da der Staat ihnen den Zugang zu einem regulären Asylverfahren verwehrt hat, haben sie keinerlei Rechte. Sie sind lediglich geduldet und vor der Abschiebung geschützt. Sie verfügen über keine Arbeitserlaubnis. Sie müssen sich, wenn sie arbeiten wollen, darauf verlassen, dass der Staat ein Auge zudrückt und darauf verzichtet, die gesetzlichen Vorschriften gegenüber ihren Arbeitgeber*innen durchzusetzen. In Ermangelung eines rechtlichen Status in Israel haben sie keinen Anspruch auf medizinische Versorgung und auf Sozialleistungen. Die Vergabe der Aufenthaltsgenehmigung ist an die Bedingung gebunden, dass sie sich bereiterklären, mit den Behörden zu kooperieren, sollte es zu ihrer Abschiebung kommen. Ihre Aufenthaltsgenehmigung muss alle zwei Monate von der Behörde für Bevölkerung, Einwanderung und Grenzübergänge des Innenministeriums verlängert werden. Diese unterhält nur ein einziges Büro für alle Asylsuchenden in Israel (mit Ausnahme derer, die in Eilat leben). In dem Büro sind lange Warteschlangen an der Tagesordnung, es gibt keinen Warteraum, die Fragen, die die Menschen bei der Verlängerung ihrer Aufenthaltsgenehmigung über sich ergehen lassen müssen, sind beleidigend und Ausdruck einer verächtlichen Einstellung ihnen gegenüber. Sie werden in die Position von Bittsteller*innen gezwungen. Menschen ohne eine offizielle Aufenthaltsgenehmigung drohen Bestrafung und Inhaftierung.

Dass in Israel überhaupt Asylverfahren durchgeführt werden, ist relativ neu. Erst vor knapp zehn Jahren hat der Staat beschlossen, Asylanträge zu bearbeiten und zu prüfen. In den ersten Jahren war es aus dem Sudan und Eritrea Geflüchteten nicht gestattet, Asylanträge zu stellen. Der sogenannte Kollektivschutz vor Abschiebung war nach Ansicht der Regierung ausreichend. Erst seit Anfang 2013 können Menschen aus diesen Ländern in Israel Asylanträge stellen. Das Asylverfahren dauert lange und die zuständigen Behörden sind überlastet. In weniger als einem Prozent der Fälle wird dem Asylbegehren stattgegeben. Die allermeisten Anträge von Asylsuchenden aus Eritrea werden auf Grundlage eines Rechtsgutachtens der Behörde für Bevölkerung, Einwanderung und Grenzübergänge abgelehnt. Demnach haben Menschen, die in Eritrea aus der Armee desertiert sind, kein Anrecht auf einen Flüchtlingsstatus. Gegen das Gutachten wurde geklagt, das diesbezügliche Urteil steht aber noch aus. Selbst die israelische Regierung weiß, dass sie die Asylbegehren von Menschen, die ganz offensichtlich vor einem Völkermord geflüchtet sind, schlecht ablehnen kann. Um es dennoch zu vermeiden, diesen Menschen einen Flüchtlingsstatus zu verleihen, der es ihnen ermöglichen würde, sich in Israel niederzulassen, wird über ihre Asylanträge einfach nicht entschieden. Ihnen wird weder stattgegeben noch werden sie abgelehnt. Und dies seit etwas mehr als vier Jahren. Viele Flüchtlinge stellen überhaupt keinen Antrag mehr, weil sie kein Vertrauen in das System haben und keinen Vorteil darin sehen, sich an Instanzen zu wenden, die sie von Anfang an als ihnen gegenüber feindlich gesinnt wahrnehmen.

Alternative text missing
Protest gegen ein Gesetz, nach dem ein Fünftel des Gehalts von Geflüchteten vom Staat einbehalten und erst bei der Ausreise ausgezahlt werden soll. Tel Aviv, Juni 2017. Foto: Activestills

Kampf gegen „illegale Infiltration“

Seit 2011 versucht die israelische Regierung, eine Lösung dafür zu finden, was sie als «das Problem der illegalen Infiltration» bezeichnet. Bevor ich mich mit der entsprechenden Regierungspolitik befasse, soll erläutert werden, was hinter dem Begriff der Begriff Infiltration steckt. Das Gesetz zur Verhinderung von Infiltration wurde in den frühen 1950er Jahren verabschiedet. Es diente dazu, gegen Palästinenser*innen vorzugehen, die nach ihrer Flucht oder Vertreibung aus Israel versuchten, wieder ins Land zu gelangen, um sich ihr dort zurückgelassenes Eigentum wieder anzueignen oder um in ihre verlassenen Häuser zurückzukehren. Und es diente dazu, gegen das Phänomen der Fedajin («der sich Opfernden») vorzugehen, die nach Israel kamen, um Terrorakte durchzuführen. Es ist nicht klar, ob irgendjemand unter den politischen Entscheidungsträger*innen in Israel dies bewusst bezweckt hat, doch die Verwendung des Begriffs Infiltranten für Asylsuchende brandmarkt sie als gewalttätig und gefährlich, sodass sie nicht mehr als Menschen gesehen werden, die Hilfe und Schutz brauchen. Alles, was als Bedrohung der Sicherheit und der demografischen Zusammensetzung des Landes gilt, löst in der jüdisch-israelischen Öffentlichkeit tiefe Ängste aus. Die Asylsuchenden, die über die ägyptische Grenze nach Israel gekommen sind, werden nicht mehr als Geflüchtete betrachtet, sondern als gefährliche Eindringlinge, die die Sicherheit des Landes bedrohen und seinen jüdischen Charakter verändern wollen.

Mit dem Regierungsbeschluss von 2011, der darauf abzielte, «die illegale Infiltration zu bekämpfen», begann eine Politik des Einsperrens und der polizeilichen Überwachung von Asylsuchenden aus Eritrea und aus dem Sudan. Mit diesem Vorgehen sollten diese sowohl gesellschaftlich als auch räumlich marginalisiert werden. Ihr Aufenthalt in Israel sollte so kurz wie möglich ausfallen. Man begründete dieses Vorgehen öffentlich hauptsächlich mit der schwierigen Situation der Bevölkerung im Süden von Tel Aviv und anderen sozial benachteiligten Gebieten, in denen die meisten der Asylsuchenden aus Eritrea und dem Sudan wohnen. Allerdings diente diese Politik und die Dämonisierung der Asylsuchenden und Migrant*innen hauptsächlich anderen Interessen der Regierung. Damit lenkte sie unter anderem die öffentliche Debatte von Themen ab, die der rechten Regierung in Israel unangenehm sind.

Sowohl die ärmeren Stadtviertel im Süden von Tel Aviv als auch andere Gebiete in Israel wurden über Jahrzehnte hinweg vonseiten der israelischen Regierungen vernachlässigt. Sie litten unter unzureichenden öffentlichen Geldern und Diensten und wurden von Entscheidungsträger*innen meist nur vor Wahlen beachtet, wobei sie der dortigen Bevölkerung im besten Fall Versprechen machten, die später nicht eingehalten wurden. Der Zuzug von Zehntausenden von Asylsuchenden in diese Viertel ohne den Aufbau einer angemessenen Infrastruktur und entsprechender Dienste beeinträchtigt das Leben aller Bewohner*innen, der Alteingesessenen ebenso wie der Neuankömmlinge. Die Regierung hat nichts gegen den Zuzug der Asylsuchenden in diese Gebiete unternommen. Ganz im Gegenteil: Sie lenkte diese genau in diese Gebieten, indem sie entsprechende Bustickets ausgab. Sie half den Geflüchteten nicht bei ihrer Ankunft und tat nichts, um sie auf andere Gebiete zu verteilen. Und dies, obwohl verschiedene Maßnahmen zur Förderung einer besseren geografischen Verteilung denkbar gewesen wären, wie zum Beispiel Subventionen für Arbeitgeber*innen, Steueranreize und die Gewährung von Arbeitsvisen. Die Regierung weigerte sich sogar, über entsprechende Vorschläge zu diskutieren. Stattdessen griffen Minister*innen und Entscheidungsträger*innen die Asylsuchenden an und versuchten, sie für alle Missstände verantwortlich zu machen, die als Folge der Vernachlässigung benachteiligter gesellschaftlicher Schichten in Israel entstanden sind. Die Knesset-Abgeordnete Miri Regev, die heute Ministerin für Kultur und Sport ist, bezeichnete während einer Demonstration im Jahr 2012 Sudanes*innen in Israel als «ein Krebsgeschwür in unserem [Volks-]Körper». Der damalige Innenminister Eli Jischai drohte, er werde «ihnen das Leben vergällen». Asylsuchende wurden von Premierminister Benjamin Netanjahu beschuldigt, eine Gefahr für die Sicherheit des Landes und eine demografische Gefahr zu sein. All dies wird ihnen vorgeworfen, statt in Zusammenarbeit mit den Bewohner*innen von entsprechenden Stadtteilen und Gebieten eine Lösung für die wirklichen Schwierigkeiten zu finden, mit denen sie konfrontiert sind.

Für eine Weile schien der Plan der Regierung aufzugehen. Die zahlreichen Inhaftierungen vertieften die prekäre Situation der Geflüchteten. Sie wurden aus ihrem eben mühsam etablierten, wenn auch prekären Alltag gerissen und mussten sich im abgelegenen Internierungslager Cholot («Sand bzw. Sanddünen») im Negev einfinden, das speziell für diesen Zweck erbaut und Ende 2013 eröffnet worden ist. Der Bau der Anlage kostete mehr als 300 Millionen Schekel (ca. 72,6 Millionen Euro), und der Unterhalt schlägt jährlich mit weiteren 200 Millionen Schekel (ca. 48,4 Millionen Euro) zu Buche. In Spitzenzeiten lebten etwa 3.600 Geflüchtete gleichzeitig im Lager. Die Bedingungen waren die eines «offenen Gefängnisses» mit einem nächtlichen Ein- und Ausgangsverbot. Nach Ablauf ihrer temporären Aufenthaltsgenehmigung erhielten die Asylsuchenden die Aufforderung, sich nach Cholot zu begeben. Anfangs galt die Internierung in Cholot auf unbestimmte Zeit (während die unbegrenzte Inhaftierung von Asylsuchenden in dem «geschlossenen» Gefängnis Saharonim, das sich nahe Cholot und somit mitten in der Wüste nahe der ägyptischen Grenze befindet, die zur Abschreckung dient und Menschen davon abhalten soll, überhaupt nach Israel zu kommen, von einem Gericht für rechtswidrig erklärt worden ist). Später haben Richter*innen auch die maximale Inhaftierungsdauer in Cholot begrenzt, zunächst auf 20 Monate und später auf 12. Die Angst vor der Internierung, zusammen mit einer Politik der Schikane, der Entrechtung und des Rassismus, brachte mehr als 20.000 Asylsuchende dazu, Israel von sich aus zu verlassen. Zum Teil kehrten die Geflüchteten in ihre Heimatländer zurück, darunter viele Sudanes*innen, die nach Darfur zurückgingen. Nach Zeugenaussagen, die von Menschenrechtsorganisationen gesammelt wurden, mussten aber viele von ihnen erneut aus dem Sudan flüchten. Andere wurden von den Behörden dort verhaftet, verfolgt und gefoltert, einige andere kamen ums Leben. Andere Geflüchtete reisten in Staaten aus, die die israelische Regierung als sichere Drittländer bezeichnet.

Alternative text missing
Protest von Geflüchteten. Tel Aviv, Juni 2017. Foto: Activestills

Aufgrund von Abkommen zwischen Israel und Ruanda sowie Uganda wurden Menschen, die in Israel Asyl suchten, unter Druck gesetzt, in diese Länder auszureisen. Die israelischen Behörden spornten sie zudem dazu an, indem sie jedem Ausreisewilligen 3.500 US-Dollar anboten. Diese Abkommen wurden anfangs geheim gehalten. Zunächst hieß es, die Kooperation basiere auf Freiwilligkeit. Allerdings ist fraglich, inwieweit bei Personen, die ihrer Freiheit beraubt oder von Inhaftierung bedroht sind, überhaupt von einem «freien Willen» ausgegangen werden kann. Aber das störte weder die Entscheidungsträger*innen in Israel noch in Ruanda oder Uganda. Im Laufe der Zeit mehrten sich Berichte über die schlechte Situation derer, die ausgereist waren. Asylsuchende, die nach Ruanda gingen, konnten nicht dort bleiben. Man nahm ihnen ihre Reisedokumente ab, häufig durften sie die ihnen zur Verfügung gestellte Unterkunft nicht verlassen. Später, so hieß es, wurden viele von organisierten Menschenhändler*innen an die Grenze zu Uganda verschleppt. Auch Asylsuchende, die nach Uganda ausreisten, konnten dort nicht bleiben. Sie durften dort kein Asyl beantragen und erhielten auch keine Arbeitserlaubnis. Weil sie aus Israel kamen, wurde angenommen, dass sie Geld haben. Deshalb wurden etliche überfallen und ausgeraubt. Viele waren gezwungen, Ruanda und Uganda zu verlassen und sich erneut auf eine qualvolle Reise zu begeben. Einige von ihnen erreichten Libyen und wurden dort zu Opfern von Folter, Menschenhandel und Sklaverei. Andere überquerten das Mittelmeer in Booten und sahen ihre Freunde vor ihren Augen ertrinken. Die, die die Reise überlebten, befinden sich heute in verschiedenen Ländern in Europa, einschließlich Deutschland, Schweden und den Niederlanden, wo sie meist als Flüchtlinge anerkannt wurden und entsprechende Rechte genießen.

2017 hat die israelische Regierung ihren Angriff auf Asylsuchende verschärft, um zu demonstrieren, dass sie weiterhin etwas «für die Bewohner benachteiligter Stadtviertel tut». Sie versucht, so viele Asylsuchende wie irgendwie möglich loszuwerden. Um sie zur «freiwilligen» Ausreise aus Israel zu «ermutigen», wurden mehrere drakonische Maßnahmen ergriffen. Zunächst wurde beschlossen, dass alle in Cholot (dem Lager im Negev) Internierte ohne ein laufendes Asylverfahren (das heißt, diejenigen, deren Antrag bereits abgelehnt wurde, und diejenigen, die gar keinen gestellt haben), zustimmen müssen, nach Ruanda oder Uganda auszureisen. Falls sie sich nicht damit einverstanden erklären, werden sie auf unbegrenzte Zeit ins Saharonim-Gefängnis gebracht. Außerdem wurde beschlossen, arbeitende Asylsuchende dazu zu verpflichten, ein Fünftel ihres Gehalts auf ein staatlich verwaltetes Konto einzuzahlen. Das angesammelte Geld soll ihnen erst bei ihrer Ausreise aus Israel am Flughafen ausgezahlt werden. Menschenrechtsorganisationen haben gegen diese Maßnahmen Klage erhoben. Sie weisen sie darauf hin, dass dieses Vorgehen einen Versuch der Regierung darstellt, das internationale Verbot zu umgehen, wonach Asylsuchende nicht aus dem eigenen Hoheitsgebiet ausgewiesen werden können, indem diese Ausreise trotz des real ausgeübten, existenziellen Drucks als «freiwillige Ausreise» dargestellt wird.

Im September 2017 entschied das Oberste Gericht, dass der israelische Staat Eritreer*innen und Sudanes*innen in ein Drittland abschieben darf, wenn dieses Land bereit ist, sie aufzunehmen. Asylsuchende dürfen jedoch nicht gezwungen werden, ihrer Abschiebung zuzustimmen. Das bedeutet: Falls diese Länder bereit sind, Menschen aufzunehmen, die zwangsweise abgeschoben werden, ist die Abschiebung zulässig. Das Gericht hat auch die geheimen Abkommen ex parte geprüft und entschieden, dass diese nicht grundsätzlich zu beanstanden seien. Sollten Probleme bei ihrer Umsetzung entstehen, könne eine weitere gerichtliche Prüfung erfolgen.

Nach Verkündung dieses Gerichtsurteils machte sich Premierminister Netanjahu auf den Weg und kam mit den Staatschefs verschiedener afrikanischer Länder zusammen. Ruanda war das erste. Im November 2017 gaben Innenminister Arje Deri (Schas) und der Minister für Innere Sicherheit, Gilad Erdan (Likud), dann bekannt, dass sie beabsichtigten, das Internierungslager Cholot zu schließen. Dieses habe seinen Zweck, die Internierten zur Ausreise zu bewegen, nicht erfüllt. Stattdessen sei geplant, Asylsuchende nach Ruanda abzuschieben. In der Pressemitteilung, die von einem großen Medientamtam begleitet wurde, erklärten die Minister, dass Asylsuchende, die sich weigern, in ein Drittland auszureisen, auf unbegrenzte Zeit inhaftiert würden. Nach Angaben der Medien verkündete Innenminister Deri: «Wer nicht freiwillig ausreisen will, bleibt so lange in Haft, bis er sagt: Ich will.» Diese Aussage steht allerdings nicht im Einklang mit dem Gesetzentwurf, den die Regierung kurz davor der Knesset vorgelegt hatte. Der Betrieb von Cholot hätte nach drei Jahren, genauer am 16. Dezember 2017 enden sollen, aber die Regierung hatte in der Knesset beantragt, das Lager um weitere drei Monate nutzen zu können – allem Anschein nach, weil das Abkommen mit Ruanda noch nicht unter Dach und Fach war. Bei diesem Vorgehen handelte es sich vor allem um den Versuch, Stimmen zu kaufen und die schwierige soziale Lage großer Bevölkerungsteile sowie die diesbezügliche Hilflosigkeit und Untätigkeit der Regierung zu kaschieren. Des Weiteren sollte von den aktuellen polizeilichen Ermittlungen und schweren Anschuldigungen gegen den Premierminister und ihm nahestehende Personen abgelenkt werden, die die gegenwärtige Regierung zu Fall bringen könnten. Eine Auswirkung der Pressemittelung war die weitere Einschüchterung von Asylsuchenden aus Eritrea und dem Sudan. Für sie ist die Regierungspolitik immer schwieriger einzuschätzen. Sie müssen befürchten, jederzeit in andere Länder abgeschoben zu werden – trotz der vielen Horrorgeschichten von Asylsuchenden, die Israel verlassen haben und erneut flüchten mussten.

Deal mit Ruanda und Uganda: Israel will 40.000 afrikanische Flüchtlinge in Drittländer abschieben

Einige Zeit danach deckten israelische Medien auf, dass Ruanda im Rahmen des geplanten Abkommens von Israel 5.000 US-Dollar für jeden Asylsuchenden erhalten sollte, der dorthin abgeschoben wird. Das ist erschütternd. Mit Menschenleben, Moral und Verantwortung hökert man nicht. Inmitten der größten Flüchtlingskrise seit dem Holocaust bezahlt Israel ein armes Land wie Ruanda dafür, dass es die wenigen Geflüchteten, denen es gelungen ist, nach Israel zu gelangen, aufnimmt. Andere schickt es nach Europa, das sich eh schon um sehr viele notleidende Migrant*innen und Asylsuchende kümmern muss. Es stellt sich also heraus, dass die israelische Regierung eine Politik des Teilen und Herrschens betreibt, angeblich um den «jüdischen Charakter» des Staates zu schützen und um die Ansiedlung von fremden Bevölkerungsgruppen zu verhindern. Hierfür ist sie bereit, die eigene Bevölkerung gegen eine kleine und schwache Gruppe von Menschen aufzuwiegeln, nur weil diese nicht jüdisch sind und – wie einige meinen – weil ihre Hautfarbe nicht weiß ist. Statt ihrer völkerrechtlichen Verpflichtung nachzukommen, Flüchtlingen Asyl zu gewähren, statt als ein von Geflüchteten gegründeter Staat die eigene rechtliche und moralische Verantwortung gegenüber Hilfesuchenden anzuerkennen, zieht es die israelische Regierung vor, auf zynische Art und Weise die Notlage sowohl der Bewohner*innen der südlichen Stadtteile von Tel Aviv als auch der Geflüchteten schamlos auszunutzen und damit rassistische und fremdenfeindliche Tendenzen in der israelischen Gesellschaft zu festigen.

Rechtsanwältin Reut Michaeli war 2010-2017 Geschäftsführerin der Hotline for Refugees and Migrants, einer Organisation, die die Rechte von Migrant*innen und Asylsuchenden in Israel verteidigt und den Menschenhandel bekämpft. Nach ihrem Jurastudium am College of Management – Academic Studies in Rischon LeZion und an der Hebräischen Universität in Jerusalem arbeitete sie unter anderem für das Israel Religious Action Center, das mit Öffentlichkeitsarbeit und juristischem Beistand die Anliegen des progressiven und Reformjudentums in Israel unterstützt. Sie ist Expertin für Menschenrechte und Migrationsfragen.

(Übersetzt von Ursula Wokoeck Wollin)

Weiterführende Links

Protest gegen Massenabschiebungen - Gegen den Plan der israelischen Regierung alle im Land verbliebenen afrikanischen Geflüchteten abzuschieben regt sich Widerstand. Eine Übersicht

Das Gelobte Land, aber nicht für Asylsuchende, Matar, Haggai

Theater macht Gesetz, RLS Israel

Hass als Mittel der Politik - Reut Michaeli

Dokumentiert: Brandbrief israelischer Schriftsteller*innen zur Abschiebung von Geflüchteten

Downlaod PDF

Alternative text missing